Baumberger+Frey Rechtsanwälte · Mediation
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Diese Website ist auf Wunsch auch auf Französisch, Italienisch und Englisch erhältlich.

Aarau · Kanton Aargau · seit 2006

Recht und Mediation aus einer Hand.

Seit 2006 begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen aus Aarau und der ganzen Region. Im Vertrags-, Familien-, Erb- und Strafrecht. Und als neutrale Instanz in der Mediation. Sachlich, klar und kostenbewusst.

  • Seit 2006 in Aarau
  • Recht und Mediation
  • Honorare transparent
2006
Kanzlei in Aarau
2
Bereiche: Recht und Mediation
6
Rechtsgebiete im Fokus
3
Juristinnen und Juristen

Die Kanzlei

Eine Kanzlei aus der Region, für die Region.

Baumberger+Frey ist eine Kanzleigemeinschaft unabhängiger Anwälte und Mediatoren mit Sitz in Aarau. Seit 2006 beraten und vertreten wir Privatpersonen wie Unternehmen aus dem Aargau und den Nachbarkantonen. Den Kern unserer Arbeit bilden das Vertrags-, Familien-, Erb- und Strafrecht sowie die Mediation. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und erklären Ihre Lage so, dass Sie die nächsten Schritte selbst nachvollziehen können.

Unser Team kennenlernen
  • Persönliche Betreuung statt anonymer Grosskanzlei
  • Recht und Mediation unter einem Dach
  • Honorar, das wir vor dem Mandat transparent festlegen

Mediation

Konflikte einvernehmlich lösen.

Einen Konflikt nachhaltig beizulegen ist das oberste Ziel der Mediation. Mit Hilfe einer neutralen Drittperson und in einem strukturierten Verfahren wird die Kommunikation zwischen den Parteien wieder möglich, bis eine einvernehmliche Lösung entsteht. Gerade bei Scheidungen oder erbrechtlichen Konflikten schafft ein fairer, transparenter Ablauf die Chance, einen Streit beizulegen, ohne ihn vor Gericht austragen zu müssen.

Ihre Mediatorin: lic. iur. Simone Eberhard-Burki

Wofür sich Mediation besonders eignet

  • Ehescheidung und Ehetrennung, inklusive Kinderbelange
  • Erbstreitigkeiten und Erbteilungen
  • Konflikte in der Familie, etwa bei Firmen- oder Hofnachfolge
  • Arbeitsrechtliche Konflikte

Gerne beraten wir Sie zu den Chancen, die Ihnen ein Mediationsverfahren eröffnen kann.

Das Team

Menschen, die Ihren Fall führen.

Bei uns sprechen Sie mit denselben Personen, vom Erstgespräch bis zum Abschluss.

Porträt Dr. iur. Roger Baumberger

Dr. iur. Roger Baumberger

Rechtsanwalt

lic. iur. und Dr. iur., Univ. Zürich · Aargauisches Fürsprecher-Patent 1998 · Ersatzrichter am Obergericht des Kantons Aargau 2007 bis 2018

Schwerpunkte

Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Strassenverkehrsrecht

Porträt lic. iur. Dominic Frey

lic. iur. Dominic Frey

Rechtsanwalt

lic. iur., Univ. Bern · Aargauisches Fürsprecherpatent 2004 · Dozent an der Fachhochschule Nordwestschweiz (ZGB) seit 2009

Schwerpunkte

Familienrecht, Vertrags- und Arbeitsrecht, Strafrecht, Strassenverkehrsrecht, Ausländerrecht

Porträt lic. iur. Simone Eberhard-Burki

lic. iur. Simone Eberhard-Burki

Mediatorin · Juristin

lic. iur. mit Europarecht, Univ. Fribourg · CAS Mediation FHNW · Friedensrichterin Kreis I, Bezirk Aarau, 2018 bis 2025

Schwerpunkte

Mediation in Familien-, Erb-, Arbeits- und Jugendstrafsachen, Erbteilungen, Nachlassregelungen

Honorar

Klarheit über die Kosten, von Anfang an.

Sie sollen wissen, womit Sie rechnen. Darum legen wir die Grundlage offen, bevor ein Mandat entsteht. In unserer Kanzlei gelten die folgenden Stundenansätze.

Rechtsberatung & Vertretung

250

CHF / Stunde

exkl. MwSt.

Mediation

215

CHF / Stunde

exkl. MwSt.

Erbteilungen

215

CHF / Stunde

exkl. MwSt.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, bringen Sie die Police und die Versicherungsbedingungen zur ersten Besprechung mit, sofern Sie den Fall nicht bereits angemeldet haben.

Unentgeltliche Rechtspflege

Wer die Gerichts- und Anwaltskosten aufgrund seiner finanziellen Situation nicht selbst tragen kann, hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Wir prüfen das gerne für Sie.

Was der Anwalt im gerichtlichen Verfahren fordern darf, richtet sich nach dem gesetzlichen Anwaltstarif und bemisst sich in der Regel nach dem Streitwert.

So läuft es ab

Vom ersten Kontakt zum Mandat.

Klar und ohne Überraschungen. Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.

  1. 01

    Anfrage

    Sie schildern uns Ihr Anliegen, telefonisch oder über das Formular. Schon dabei sehen wir, worum es geht.

  2. 02

    Erstgespräch

    Wir besprechen Ihre Lage, die Aussichten und die möglichen Wege, persönlich oder am Telefon.

  3. 03

    Kosten-Klarheit

    Bevor wir tätig werden, klären wir den Aufwand und das Honorar transparent. Keine versteckten Kosten.

  4. 04

    Vertretung

    Wir übernehmen Ihr Mandat und vertreten Sie konsequent, gegenüber Behörden, Versicherungen und vor Gericht.

Erstgespräch anfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

In drei kurzen Schritten. So kennen wir beim ersten Kontakt bereits den Hintergrund und können Ihnen gezielt weiterhelfen.

  • Unverbindliche Erstanfrage
  • Vertraulich behandelt, dem Anwaltsgeheimnis unterstellt
  • Antwort in der Regel innert zwei Arbeitstagen

Ihre Anfrage behandeln wir vertraulich. Als Anwaltskanzlei unterstehen wir dem Anwaltsgeheimnis.

Schritt 1 von 425%

Worum geht es bei Ihrem Anliegen?

Eine grobe Einordnung genügt. Die Details klären wir im Gespräch.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.

Kurze, ehrliche Antworten zu Erstgespräch, Kosten und Ablauf.

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Termine ausserhalb der Bürozeiten nach telefonischer Vereinbarung.